Jugendmusikschule Ditzingen Jugendmusikschule Ditzingen e.V.

Schulordnung

Vorbemerkung: Lehrerinnen und Lehrer werden im folgenden Text als „Lehrer“ und Schülerinnen und Schüler als „Schüler“ bezeichnet.

Präambel

  • Die Jugendmusikschule Ditzingen hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (im Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigsburg eingetragen).
  • Die Jugendmusikschule Ditzingen ist Mitglied des Verbandes deutscher Musikschulen (Bonn) und des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs (Stuttgart). Die Jugendmusikschule Ditzingen richtet sich in ihrer Struktur nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen.
  • Aufgabe der Jugendmusikschule Ditzingen ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern sowie gegebenenfalls eine studienvorbereitende Ausbildung anzubieten.
  • Der Unterricht erfolgt im Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht.

 1. Unterrichtsangebot – Ergänzungsfächer

  • Das Unterrichtsangebot der Jugendmusikschule Ditzingen ist auf eine musikalische Ausbildung ohne zeitliche Unterbrechung ausgerichtet.
  • Das Unterrichtsangebot umfasst den musikalischen Elementarbereich und in der Regel anschließend Unterricht auf allen gängigen Musikinstrumenten (mit altersbedingten Einschränkungen) sowie in Gesang, Stimmbildung und Tanz.
  • Musiktheorie und Gehörbildung sind Ergänzungsfächer, die der allgemeinen musikalischen Ausbildung dienen. Sie stellen die wertvolle Ergänzung des Instrumental- und Vokalunterrichts dar. Diese Fächer können beim Zustandekommen entsprechender Gruppen angeboten werden.
  • Das Ensemblespiel ist fester Bestandteil des Unterrichts. Die Schüler der Jugendmusikschule wirken deshalb in Ensembles und Orchestern mit. Ihre Teilnahme ist kostenlos.

 2. Vorspiele – Aufführungen – Auftritte – Freizeiten – Wettbewerbe

  • Die Lehrer der Jugendmusikschule führen regelmäßig Klassenvorspiele durch. Alle Schüler einer Klasse nehmen an Vorspielen teil.
  • Die Arbeit in den Ensembles und Orchestern vertieft und erweitert die Instrumentalausbildung. Sie hat meist schulintern oder öffentliche Aufführungen zum Ziel. Zur Intensivierung dieser Arbeit werden auch Musikfreizeiten oder Konzertreisen durchgeführt.
  • Die Lehrkräfte der Jugendmusikschule unterstützen die Teilnahme geeigneter Schüler an Musikwettbewerben wie z. B. Jugend musiziert.“
  • Die Veranstaltungen der Jugendmusikschule sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme und Mithilfe der Schüler kann durch Schulleitung oder Fachlehrer gefordert werden.
  • Die Musikschule ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung zu verwenden. Eine Vergütungsverpflichtung besteht nicht. Dies gilt auch für Bild- und Tonaufzeichnungen der Medien (Presse, Rundfunk u. a.).
  • Öffentliches Auftreten der Schüler sowie Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen in den an der Musikschule belegten Fächern sind mit dem Lehrer abzustimmen.

 3. Leihinstrumente – Blockflöten – Unterrichtsmaterial

  • Die Schüler haben in der Regel eigene Musikinstrumente. Die Jugendmusikschule leiht im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in begrenztem Umfang Instrumente gegen ein Entgelt und eine Versicherungsgebühr aus. Bezweckt wird hiermit, dass Schüler bzw. deren Eltern nicht sofort mit dem Beginn des Unterrichtes ein eigenes Instrument anschaffen müssen. Daraus ergibt sich auch, dass die Ausleihe kein Dauerzustand sein kann: Nach ca. einem Jahr Unterricht sollte ein eigenes Instrument gekauft werden. Die Ausleihe ist auf max. zwei Jahre begrenzt; darüberhinausgehende Ausleihen werden mit einem Entgeltaufschlag von 50% belegt. Ausnahme: Bei den Streichinstrumenten - ¹/₈-, ¼-, ½- und ¾-Instrumenten – wird die Ausleihdauer am Bedarf (z.B. Körper- bzw. Fingergröße) festgemacht. Weitere Ausnahmen können sich aus dem Interesse der Jugendmusikschule ergeben, das Spielen bestimmter selten gespielter Instrumente zu fördern. Beim Austritt aus der Schule sind die Instrumente unverzüglich zurückzugeben. Bei Fragen im Zusammenhang mit Mietinstrumenten beraten die Lehrkräfte und die Schulleitung der Jugendmusikschule.
  • Zwischen der Jugendmusikschule Ditzingen und dem gesetzlichen Vertreter des Schülers (bei Volljährigkeit: mit dem Schüler selbst) wird ein Instrumentenausleihvertrag abgeschlossen, aus dem Einzelheiten hervorgehen. Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der Entgeltübersicht für den Unterricht und für das Ausleihen von Instrumenten.
  • Wegen der einheitlichen Stimmung der Instrumente ist für den Blockflötenunterricht an der Jugendmusikschule Ditzingen der Kauf des Instrumentes vorab mit der Lehrkraft abzustimmen.
  • Noten und Unterrichtsmaterial werden von den Schülern beschafft. Bei der Verwendung von Kopien sind die geltenden Gesetze zu beachten.

 4. Schuljahr – Unterricht und Ferien

  • Die Jugendmusikschule Ditzingen unterrichtet in Schuljahren, die um einen Monat versetzt zu den Schuljahren der allgemeinbildenden Schulen in Ditzingen liegen (Schuljahresbeginn in der JMS ist der 1. September, das 1. Schulhalbjahr endet am 31. Januar und das Schuljahr am 31. August). 
  • Die Ferien- und Feiertagsregelung der Jugendmusikschule Ditzingen orientiert sich an derjenigen der allgemeinbildenden Schulen in Ditzingen. Kleine Abweichungen sind möglich und werden rechtzeitig durch Unterrichtspläne bekannt gegeben (siehe Entgeltordnung und jeweilige Unterrichtspläne).

 5. Anmeldung – Abmeldung – Ummeldung

  • Anmeldung zum Unterricht ist jederzeit möglich. Der Unterricht beginnt in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft nach den terminlichen Möglichkeiten der Jugendmusikschule in der Regel zum 1. September, also zum Beginn des nächsten Schuljahrs. Bei freien Plätzen ist auch ein früherer Beginn möglich. Die Anmeldung muss auf dem Vertragsformular der Jugendmusikschule Ditzingen erfolgen. Das ausgefüllte Formular wird durch die Bestätigung der Jugendmusikschule zum Unterrichtsvertrag.
  • Bestandteil des Unterrichtsvertrages ist neben der Schulordnung auch die jeweils gültige Entgeltordnung. Sie enthält weitere Bestimmungen über die Entgelte für den Unterricht und für das Ausleihen von Instrumenten.
  • Die Aufnahme neuer Schüler erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Schüler, die bereits Unterricht an der Jugendmusikschule hatten, haben Vorrang (z. B. bei Anmeldung zu einem Zweitinstrument). Über Ausnahmen aus pädagogischen Gründen entscheidet der Schulleiter. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei zu großer Nachfrage in einem Fach wird eine Warteliste eingerichtet.
  • Die Abmeldung vom Unterricht ist zum 31. Januar und zum 31. August eines jeden Jahres möglich. Sie muss spätestens eineinhalb Monate vorher (also am 15. Dezember oder 15. Juli) der Schulverwaltung schriftlich vorliegen. Die Zahlungspflicht erlischt nur, wenn die Abmeldung fristgerecht erfolgt ist. Bei erstmaliger Anmeldung kann das Unterrichtsverhältnis in den ersten drei Monaten auch jeweils auf den Schluss des Monats (mit 14tägiger Kündigungsfrist) gekündigt werden. Andere Ausnahmen sind nur aus unabweisbaren Gründen möglich.
  • Veränderungen der Unterrichtsdauer, ein Lehrerwechsel oder der Wechsel zu einem anderen Unterrichtsfach können in der Regel nur zum 1. Februar und zum 1. September eines jeden Jahres erfolgen.
  • Die Lehrkräfte der Jugendmusikschule nehmen keine rechtsverbindlichen An- oder Abmeldungen entgegen.

 6. Unterricht

  • Die Einteilung der Schüler zum Unterricht erfolgt durch die Schulleitung in Abstimmung mit den Fachlehrern. Wünsche bezüglich einer bestimmten Lehrkraft oder eines bestimmten Unterrichtsortes werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit; sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Für den Lernfortschritt ist häusliches Üben unerlässlich.
  • Die Lehrkräfte der Jugendmusikschule halten Kontakt zu den gesetzlichen Vertretern der Schüler, informieren sie bei besonderen Vorkommnissen, insbesondere bei erheblichem Rückgang der Leistungen. Der Unterrichtsfortschritt geht auch aus dem Hausaufgabenheft hervor. Die Lehrkräfte stehen gerne für Beratungs- und Informationsgespräche zur Verfügung.
  • Schüler erhalten auf Wunsch eine Beurteilung der Jugendmusikschule.
  • Kann ein Schüler eine Unterrichtsstunde nicht wahrnehmen, so ist dies dem Lehrer oder der Verwaltung möglichst frühzeitig mitzuteilen. Ein Anspruch auf Nachholen von versäumtem Unterricht besteht nicht.
  • Bei längerer Krankheit eines Schülers muss die Schulleitung benachrichtigt werden. Bei länger dauernden Beeinträchtigungen (z. B. Sportunfällen) des Schülers prüfen die Lehrkräfte, ob der Instrumentalunterricht trotzdem fortgesetzt werden kann oder ob stattdessen in musiktheoretischen Fächern (Harmonielehre, Musikkunde, Musikanalysen, Gehörbildung) unterrichtet werden kann.
  • Fallen wegen Krankheit des Lehrers mehr als vier Unterrichtsstunden je Schuljahr aus, so wird der Unterricht entweder durch eine andere Lehrkraft erteilt oder es erfolgt ab der fünften ausgefallenen Stunde eine Rückvergütung am Schuljahresende. Durch sonstige Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterrichtsstunden werden nachgeholt.
  • Bei Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen) anzuwenden.
  • Der Unterricht kann seitens der Jugendmusikschule Ditzingen durch die Schulleitung zum Schul(halb)jahresende oder je nach Sachlage fristlos aufgekündigt werden, z.B. bei unregelmäßigem Unterrichtsbesuch oder mangelndem Fleiß, bei Nichtbezahlung der Unterrichtsentgelte, bei grobem Verstoß gegen die Schulordnung oder aus sonstigem wichtigem Grund.

 7. Hausordnung

  • Unterricht und Veranstaltungen sollen störungsfrei stattfinden. Jedermann trägt durch sein Verhalten in den Räumen der Jugendmusikschule dazu bei.
  • In allen von der Musikschule benützten Räumen besteht Rauchverbot.
  • Es ist nicht erlaubt, Tiere in die Räume der Jugendmusikschule mitzubringen.
  • Die Einrichtung der Jugendmusikschule und der von ihr benützten Räume ist schonend zu behandeln. Schäden oder drohende Gefahren sind der Verwaltung umgehend zu melden.
  • Die Zufahrt auf den Schulhof vor der Jugendmusikschule ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für das Ein- und Ausladen schwerer Gegenstände und für Fahrzeuge mit einer schriftlichen Erlaubnis der Stadt Ditzingen. Bei allen Unterrichtsräumen der Jugendmusikschule stehen nahe gelegene Parkplätze zur Verfügung.

Diese Schulordnung löst die Schulordnung vom 1. November 2004 ab; sie tritt mit Wirkung zum 1. September 2021 in Kraft.

                                                                                                            

Manfred Frank (Schulleiter)                                                                                  Hubertus Schwinge (1. Vorsitzender)

HIER steht  die Schulordnung als PDF zur Verfügung